Eine Spurensuche nach Erklärungsansätzen von blinder Wut.
Diese Woche erhielt ich einen absolut unsäglichen Drohbrief von tiefstem Niveau. Nach dem ersten Schock vom Dienstag brachte ich das Schreiben am Mittwoch der Polizei und erstattete Anzeige gemäss Art 180 StGB: Drohung. Nach reiflicher Überlegung muss ich aber feststellen, dass es mehr braucht. Denn: Die Ursache für so einen Brief kann man gewiss nie ganz ergründen, aber man kann sehr wohl Faktoren benennen, was solche Entgleisungen begünstigen. Der Zivilschutz der Region braucht dringend eine richtige Aufarbeitung.
„Wenn Wut und Stolz primitiv wird – Drohbrief von “Die Zivilschützer”“ weiterlesen