Waldegg – Nur die halbe Wahrheit zu wahren Kosten

Ein Gastrobetreiber erweitert ausufernd seine Parkplätze und Gebäude ausserhalb Bauzone. Bewilligt bekommt er diese nie. Der Steuerzahler darf nun dem einzigen Nutzniesser sein selbstverursachtes Problem lösen. Eine Spurensuche zum heute veröffentlichten Baubeginn im Waldegg

Den falschen Schuldigen gejagt

Die öffentliche Meinungen über “den langsamen Kanton” in Causa Waldegg waren gemacht. In unserer Gegend lohnt es sich, dieses “08/15 Framing” zu überprüfen. Desöftern wird “der Kanton” als Schuldiger hingestellt, dabei weist dieser in den meisten Fällen nur daraufhin, dass die Gemeinde zwar autonom handeln kann, dabei aber nunmal dieselben Regeln und Gesetze einhalten muss, wie alle anderen. Einmal mehr stiess ich dabei auf Hinweise, die eine grössere Recherche auslösten. Das Ergebnis der Recherche ist nach 1.5 Jahren eigentlich schnell erzählt, bzw. ergänzt einfach noch das, was vor 9 Jahren – als die öffentlichen Anschuldigungen gegen den Kanton immer lauter wurden, aber eben nie gesagt wurde. (Zeitungsbericht von damals: Hier klicken)

Waldegg 1968 – wahrscheinlich in der tatsächlich bewilligten Grösse (deutlich erkennbar auch der zweigeteilte Parkplatz – mehr als die Hälfte war ein TCS Parkplatz:

Bildquelle: http://www.restaurantwaldegg.ch/firma/geschichte

Waldegg heute – seit 2005 nie rechtmässig bewilligt und abgenommen:

Das Waldegg wurde ca. 2005 massiv ausgebaut – darunter auch die Parkierungsanlagen. Für grosse Teile dieses Ausbaus liegt bis heute keine rechtskräftige Bewilligung vor und wird es vermutlich auch nie eine geben. Folglich ist es absolut korrekt, dass der Kanton nicht Probleme von Gemeinden und Privaten mit unser aller Steuerschatulle löst – vorallem dann, wenn der Problemverursacher nach Verursacherprinzip und Strassengesetz der einzige Nutzniesser ist. In diesem Fall sogar mit rein kommerziellen Interesse – es gibt keinen Wanderweg, Wohnhaus oder sonst irgendwas, der Steuergeldeinsatz an jener Stelle rechtfertigen würde.

Seit 15 jahren in Betrieb ohne rechtsgültige Abnahme

Fest steht: Das im Waldegg nun die Bagger auffahren ist sehr kreativen Lösungsansätzen von kantonalen Beamten zu verdanken und ganz gewiss nicht der Gemeinde Eschenbach resp. deren Vertreter der alten Gemeinde St. Gallenkappel. Im Gegenteil: Der Kanton hilf mit der schnellen Lösung, der Gemeinde ihre Verfehlungen in der Vergangenheit zu vertuschen. Jener der am emsigsten auf den Kanton mit dem Finger zeigte, wusste ganz genau, was Sache ist.

Wie ich mittlerweile in Erfahrung bringen konnte, setzt die Gemeinde nun schon vier Legislaturen lang den Rückbau bzw. die richtige Instandstellung im Waldegg nicht durch. Stellen sie sich mal vor, ein Landwirt würde einfach so bauen, was er will – dann käme die volle Härte. Beitragskürzungen, Bussen etc. und hier gibts Staatshilfe und ein Trottoir für eine Cashcow. Sozusagen ein Corona-Spezial-Fond für nicht bewilligte Bauten. Im übrigen gehts nicht um ein “bisschen Zuviel”:

Wir sprechen von rund Volumenerweiterung von über 70% ausserhalb Bauzone!

-Einem zusätzliche gebauten Parkplatz (ohne Waldabstand, Bewilligung etc.), welcher zudem den gefährlichen Parkplatz auf der anderen Strassenseite obsolet gemacht hätte.

-Eine Lösung war vorallem vom Betreiber abhängig. 15 Unfälle später sind wir nun bei einer Zwischenlösung.

-Diverse Ein- und Ausfahrten und Parkierungsordnungen nach Gusto des Betreibers

Wer laut jammert wird beschenkt

Leider konnte ich trotz aller Recherchebemühungen den Kostenschlüssel des neusten Geschenks an den Waldeggbetreiber nicht in Erfahrung bringen. Alle Ämter mauern. (Anmerkung: Siehe nächsten Absatz, folgender Absatz wurde geändert 30.9.21/14:10)

Zum Glück kann man aber einfach mal sauber alles nachrechnen. Dann merkt man recht schnell, dass das heutige Waldegg für BaB eindeutig zu gross ist. Die Planungsgrundsätze und Normalien zum Strassenbau und Einlenker in eine Kantonsstrasse sind bekannt, das Raumplanungsgesetz ebenso und entsprechend kann man 1:1 zusammenzählen, dass hier niemals eine Bewilligung vorliegen kann.

Ich darf vermuten die Kosten werden 50/50 oder 50/30 verteilt. Die Kosten des Kantons werden dann vielleicht nochmals 50/50 auf die Gemeinde belastet. (Änderung von 30.9.21/ 14:00:) Die Kosten gemäss Linthzeitung : 260’000 das Waldegg, 60’000 der Kanton, hievon 30’000 die Gemeinde. Dazu kommt aber noch bis zu 113000 Franken aus dem Agglofonds des Bundes. Das ist auch Geld wo anderswo fehlt. On top kommt noch dazu, dass man bereits auf Gemeindekosten den Trampelpfad von Betzikon her in einer Hauruckübung herstellte und mit unserem Geld berappte – was zusätzlich dazu führt, dass ja eben Strassenquerungen an selber Stelle stattfinden- wo keine Fussgänger sein sollten.

Fazit:

  • Kaum gibt es Tote, werden per Reflex noch mehr Leichen für den Aktenkeller produziert und üppig versiegelt.
  • Das die Fussgängerlösung so lange auf sich warten liess, hat ganz viel mit Geld zu tun, das jemand nicht zu zahlen bereit war.
  • Als Sündenböcke werden stets immer “die in St.Gallen” hingestellt.
  • Wär ich der Anwalt der vergangener Unfälle, würd ich nochmals die Akten wälzen.
  • Wer in Eschenbach zum Gewerbe gehört, geniesst stets grosszügigen Umgang bei Bewilligungen. Man kann nur hoffen, dass seit 2005 kein Verwaltungsausflug oder Weihnachtsessen der Gemeinde im Waldegg stattfand.
  • Sobald es um Geld geht, ist der Fussgänger nichts wert. Man braucht nur Konsumenten wie diese zu einem Geschäft kommen oder wieder gehen, ist egal. Kinder und Alte ohne Auto müssen in Eschenbach halt selber schauen. (weitere Bespiele: Post, Bank, Seitwärtsparkierung Migros, Steiner, Sternenplatz, Coop oder auch Kirchenplatz, Dorftreffparkplatz, Altersheim Mürtschen, Schulweg, Schulweg & Bushaltestellen in den Aussenwachten Walde, Rüeterswil, Goldingen)

Trotzdem freue ich mich für all jene, die künftig im Waldegg sicherer über die Strasse gehen.

Mir selber ist der Appetit ob soviel kreativer Vergangenheitsbewältigung ziemlich vergangen. Man könnte fast meinen, die beteilligten Ämter hätten sogar noch zusammen mit dem Gastrobetreiber eine PR-Strategie ausgeheckt. Wahrscheinlich werden diese in den nächsten Tagen mehr Energie darauf verwenden, wie ich zu all den Infos kam, als mit der Aufarbeitung des Inhalts. Ist ja nicht ihr Geld – ist das von uns. Ehrlichkeit ginge anders – Demokratie und Rechtsstaat ebenfalls. Wer glaubt, ich behaupte irgendwelche obskure Storys, den verweis ich gerne auf den wichtigsten Paragraphen für mich: StGB 186/ 187. Wenn eine Sache stimmt, kann man nicht für dessen Verbreitung verklagt werden. Da die Aufklärung ganz klar einem öffentlichen Interesse entspricht, hab ich kein Blatt vor den Mund genommen – gerade weil jede Anfrage per OeffG in Eschenbach meist abgeschmettert wird. Läge ich falsch, verschwindet dieser Artikel richterlich verfügt schon bald vom Blog.

PS: Auch der Schreibende ist übrigens ein potentieller Bausünder. Er erhielt ca. vor einem Jahr aus der Kanzlei eine Anweisung, unverzüglich seine ILLEGAL ERSTELLTE SCHEITERBEIGE (im eigenen Wald) zu entfernen. Es fehle die Baubewilligung. Zudem sei sie mit Blech gedeckt. Eine Plane könnte gerade noch so geduldet werden, jedoch nicht diese Höhe und die Verwendung von ortsfremden Holz (= Balken als Lager). Ich bat daraufhin die Gemeinde, sie solle bitte dafür ein Baubewilligungsverfahren für Bauen ausserhalb Bauzone eröffnen – und sich mit ihrer öffentlichen Feuerstelle (die ich dort unentgeltlich dulde) ebenfalls gleich beteiligen. Es ist noch kein Kostenschlüssel- oder Vorgehens-Vorschlag eingegangen. Sollte sich jemals das AREG mit meiner Scheiterbeige beschäftigen (wollen) und diese abschlägig beurteilen, bau ich sie auch brav zurück- aber sicher nicht auf Grund einer Weisung unserer Verwaltung. Den damaligen Förster hab ich 2018 übrigens vor der Erstellung brav gefragt. 😉

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