Die Frage bleibt – Die Antwort blieb schuldig!

Zugegeben: Es ist für alle Beteiligten mühsam. Am 12. März reichte ich gegen das fragwürdige Parkplatzprojekt im Gebiet Churzhaslen Einsprache ein. Gestern kam die Antwort. Einsprache abgewiesen, 400.- Rechnung und keine Antworten auf die Frage des tatsächlichen Parkplatzbedarfs, der Parkplatzbewirtschaftung und last but not least DIE HÖHE DES SPONSORINGS DER RAIFFEISEN. Gleichzeitig darf ich von anderer Quelle erfahren, dass die anderen Einsprecher (Strassenkoorperation der anliegenden Privatstrasse) ihre Einsprache zurückgezogen haben. Dafür hat man ihnen in Aussicht gestellt, die Strasse mittelfristig zu übernehmen. 

Das heisst: Wir kriegen nicht nur einen neuen Parkplatz sondern auch später auch noch eine neue Strasse in unser Portfolio. Selbstverständlich hat das eine dann nichts mit dem anderen zu tun. 

Wenns eilt, schafft man Tatsachen

Die Antwort auf meine Einsprache endet mit dem wohl wichtigsten Schlusssatz: Der Weiterzug zum Kanton (Rekurs) hat keine aufschiebende Wirkung. D.h. man wendet Recht an, wie es z.B. früher bei Kindswohlgefährdung angewendet wurde: Man wartet nicht mal die Rekursfristen ab, weil man eine Sache unabhängig der weiteren rechtlichen Instanz sofort regeln will. Das  heisst: Die Bagger könnten morgen schon auffahren und man will sofort den Parkplatz bauen – unabhängig davon das man keinen Bedarfsnachweis hat (Eschenbach hat kein Parkplatzkonzept), lenkende Massnahmen prüft (z.b. Die baldige Verlegung des Busknotens in’s Zentrum oder Parkplatzbewirtschaftung) oder wenigstens den Bau der Tiefgarage und PP der 3-Fach Turnhalle abwarten kann. Stattdessen: Grüne Wiese zupflastern. So schafft man Tatsachen. Und Denkmäler. Schliesslich will man als “Macher” gelten. Zwar werden genau diese Art von “Machern” im vorletzten Eschenbach gerügt (“bauen braucht Zeit…”). aber das gilt nur für Private….

Einsprache abgewiesen aber dennoch umgesetzt

Offensichtlich gibt es neue Pläne. Neu ist die Einfahrt verschoben, das war eine Forderung aller Einsprecher. Doch: Auch weitere Behindertenparkplätze wurden geschaffen und Veloabstellflächen vorgesehen- zwei Forderungen die nur in meiner Einsprache vorkamen. D.h. man nahm die Einsprache zwar teilweise Ernst, schreibt aber gleichzeitig das sie nichtig sei. Irgendwie ein Widerspruch.

Freiwilliges Sponsoring ?!

Da gibt es ganz verschiedene Ansichten: Setzen wir mal voraus, dass wir tatsächlich dringlich mehr Parkplätze bräuchten und der Platz wäre wirklich notwendig – weshalb braucht es ihn dann just beim grössten Anlass nicht? Weshalb soll die noch immer unbekannte Zuwendung nicht deklariert sein? Im Strassenbaugesetz gilt der Grundsatz, dass wen bei einem Strassenbau entscheidender Nutzen für Dritte entsteht, dieser auch dafür auf zukommen hat. Das heisst mit anderen Worten: Wenn der Platz mehr oder weniger für die Bank und das Gewerbe gebaut würde, dann hat ihr “Sponsoring” nichts mit Freiwilligkeit zu tun, sondern mit purer Pflicht! Wir müssen nicht dankbar sein- sie dürfen dankbar sein, dass wir ihnen Platz auf unser aller “Allmeind” geben. Zumal wir diesen nach ihrem Gusto bebauen lassen. Ebenso wie es das FC anständig verdankt und sich seiner Rolle als Gast sehr bewusst ist.

DEMNÄCHST WERDE ICH DIE  QUELLEN SAUBER AUFBEREITEN  UND DARSTELLEN UND WEITERE DATEIEN ANFÜGEN. DA ICH GESTERN DIE ABSAGE DER EINSPRACHE ERHIELT, MUSSTE ICH RASCH HANDELN. SCHLIESSLICH WILL MAN MIT DER AUSKLAMMERUNG DER AUFSCHIEBENDEN WIRKUNG NICHT MAL DIE KANTONALE REKURSFRIST ABWARTEN. DABEI BAUT MAN JA DEN PARKPLATZ OFFZIELL NICHT FÜR DIE BANKVERSAMMLUNG, SONDERN WEGEN DES GANZJÄHRIG LATENT BESTEHENDEN PARKPLATZBEDARFS…

 

 

 

 

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