Einsprache 5GAntenne Ermenswil – Hier gehts zu den Einsprachevorlagen

 

Die Karte zeigt den Kreis jener, welche so oder so Einsprechen dürfen. Weiter dürfen aber allenfalls zusätzlich:

  1. Elektrosensible Personen
  2. Angestellte der Firma Baumann
  3. Eltern von Schulkindern von Ermenswil  oder von Kindern, welche nicht aus zu schliessen sind, dass sie alsdann in Ermi zur Schule gehen.
  4. Landwirte die Wiesen und Wald im Umkreis bewirtschaften
  5. Jedermann der weiss, dass eine Antenne nix nützt – Denn es braucht ein ganzes Netz an Antennen und entsprechend ist es fraglich ob wir hier von dieser Antenne oder einem weitern Umkreis sprechen. Ob man durchkommt ist fraglich. Aber: Man hatte ja wirklich bisweilen seitens Gemeinde noch nicht so viel Arbeit mit der Antenne. Von daher ist es 1. legitim und 2. angebracht, dass kreative Bürger*innen ihre Begründungen liefern, weshalb Eschenbach nich unbedingt das Testfeld für die ganze Region sein soll.
  6. Man hat sich offensichtlich nicht soviel dabei gedacht, wenn man sieht, wo man die OMEN berechnungen durchführte: Der Kreis der grössten Belastungen geht mitten durch's Schulhaus, aber gemessen oder berechnet hat man dort keinen OMEN Punkt. Ich finde man hätte durchaus das Schulhaus ebenfalls als "Ort mit empfindlicher Nutzung" bezeichnen können. Insbesondere gerade dann, wenn man den allfälligen Besorgnissen Wind aus den Segeln nehmen wollte. Fakt ist: Nicht mal von der jetzigen Sendeanlage kennt man den Istzustand beim Schulhaus; ohne OMEN-Berechnung erkennt man auch keine künftige Belastung.Weder im Schulhaus noch auf dem Pausenplatz. Mit der 5G kommen dann mehrere Arbeitsplätze in Baumannn über 80% an die maximal zulässige Grenze heran - sofern nur so starke Leistungen verwendet werden, wie zugesichert. Sonst ist es (vielleicht) mehr?!?
  7. WIE SCHONMAL GESAGT: Ich habe nichts gegen 5G - aber eine gewissenhafte Auslegeordnung darf man verlangen. Es gibt bestimmt Gründe wenn andere Gemeinden oder ganze Kantone ein 5G Moratorium entgegen des Bundes durchziehen: Man hat schlicht noch keine Handhabe und dürftiges Knowhow, was dies für die kleine dicht besiedelte Schweiz bedeutet. UND: Solange sämtliche Werkzeuge wie offizielle Messmethodik und Vollzugshilfen fehlen, muss man sich mit Bewilligungen auch nicht beeilen. Siehe auch: http://ivo.sg/?p=710

 

 

 

 

 

 

Zu beachten bei allfälligen Einsprachen

1.Frist verpasst: Fail! Was am Montag 21.10.19 nicht per Einschreiben mit Poststempel 21.10.19 oder persönlich gegen Unterschrift auf dem Bauamt abgegeben wird ist nicht sicher im Prozess

2. Unterschreiben. Jede Einsprache muss formal korrekt und schriftlich eingereicht sein (“elektronisch” ist nicht gleich “schriftlich). Ebenso HANDSCHRIFTLICH unterschrieben sein.

 

Hier gehts zu den Einsprachen: 

Dies sind Express Beispielvorlagen. Passen sie diese an. Insbesondere wenn sie in einem Quartier z.B. eine Sammeleinsprache machen müssen sie auch die Unterschriftenbögen anpassen.

Diese Einsprachen sind nur ein erster Wurf. Damit hat man bis am 1.November Zeit weitere Unterlagen nachzureichen. Auch hier gilt: Am 1.Nov muss man dann auch unaufgefordert nachreichen. Wir werden bis dahin etwas  zusammenstellen. Vielen Dank an dieser Stelle an allen stillen und sehr aktiven Helfern im Hintergrund, allen voran die Ermenswiler und Aktive des Vereins Schutz vor Strahlung

Einzeleinsprache 

Falls Link nicht funktioniet, hier : https://docs.google.com/document/d/1nj6-cMCmlqPv9SQSMSxkh9yC2wgjNWTfUwB-_UKzrnE/edit?usp=sharing

Sammeleinsprache, Einspracheschrift

Falls der Link nicht funktiert, hier: 
https://docs.google.com/document/d/1EaMR0uzN0WoZl01F62WQUocF1koDOYXvzqUFCyJWVps/edit?usp=sharing

Unterschriftenbogen zu Sammeleinsprache

Falls der Link nicht klappt: https://docs.google.com/document/d/1t0FXRZS47otx2LhxmvgmbcZqVqOJ0d03XBY3sKCVPek/edit?usp=sharing

2 Gedanken zu „Einsprache 5GAntenne Ermenswil – Hier gehts zu den Einsprachevorlagen“

  1. Frage: Wo wurde die “Bauanzeige” publiziert? Nur im Chäschtli der
    Gemeinde, oder in einer Zeitung?
    Meine Handyantenne (Salt) befindet sich auf der Höhe meiner Wohnung,
    25 – 27m von meinen Fenstern weg. Die nächste – auf einem Gewerbe-
    betrieb ca.69m entfernt.
    Wir befürchten nun, dass Salt still und leise erhöht. Müssen die in diesem
    Fall nicht ein neues Gesuch stellen mit allem Drumherum?
    Gruss und viel,viel Erfolg wünscht Vreni Siegenthaler

    1. Hallo Frau Siegenthaler
      Die Publikation in Ermenswil war auf der plattform des Kantons. Dies ist die Regel im kanton SG- bei ordentlichen Baubewiligungen. Ein anderer Fall wäre eine versuchte Umrüstung von Antennen per Bagatellverfahren. Das ist zwar kaum statthaft, wird aber hüben wie drüben im Land versucht. Rufen sie auf der NIS Fachstell im Kanton an-die sind angewiesen die sog. Standortdatenblätter der Antennen welche sie betreffen offen zu legen.

      Bez. Publikationen müssen sie sich in ihrere Gemeinde/ Kanton informieren, was die Regel ist

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