5G bereitet kein Kopfzerbrechen – es sind Betreiber oder Behörden

Die Sache mit den Gemeinden die von sich sagen, dass sie von der Antennenflut per 14.Dez von der Swisscom überrumpelt wurden, ist wirklich sehr “gspässig”. Fast alle Gemeinden haben einen Vertrag mit den Anbietern seit 2011 unterzeichnet. Wenn dem so ist, dass die Gemeinden überrascht wurden, dann hielten sich die Anbieter ganz klar nicht an die Vertragsinhalte. (Vertrag siehe hier)

Wenn sich  Swisscom und Co. nicht an den Vertrag hielt, muss nachträglich ein Baubewilligungsverfahren (mit Einspracheberechtigung!) durchlaufen werden.

Wenn dies die Gemeinden nicht einfordern,  kommen meines Erachtens nur vier Gründe in Frage:

1. Die Gemeinden des Kanton St.Gallen haben ein Vertragswerk unterzeichnet, dass juristisch garnicht Bestand hält.
2. Die Gemeinde  wird durch die Einflüsterer wie z.b. der Abteilung “Gemeindebetreuer” der Swisscom beeinflusst, welche sehr regelmässig mit aufwändig gestalteten “Faktenblätter”(letzter Versand: 28 Nov.)  alle Gemeinden der Schweiz zudecken und auch überall Publireportagen schalten. (z.B. im Beobachter)
3. Die Gemeinden setzen die Rechte nicht durch, weil sie sich von den juristischen Abteilungen der Grosskonzerne fürchten oder den Aufwand scheuen – obwohl sie ganz klar wissen, dass sie damit eine Ungleichbehandlung von Baugesuchen vornehmen.
4. Die hochgelobte “Gemeindeautonomie” ist diesmal leider nur die Überforderung/ Anmassung ihrer selbst. Wie bei integrierter Schulungsform, kom. Richtplanung etc. sind die Gemeinden überfordert, scheuen Aufwände oder  können die gesellschaftliche Tragweite ihrer Entscheide nicht erahnen bzw. werden von der Lobby zu stark beeinflusst. Das Thema ist einfach zu komplex für die kleinen Gemeinden. Im Kanton hat nur die Stadt St. Gallen hat dafür eigenes Fachpersonal angestellt.
Eine der vier Thesen müsste die eigentliche Antwort sein, wenn auf einer Gemeinde seit Mitte Dez  “aus dem Nichts” 5G Antennen stehen und nichts weiter passiert.  Und passiert vielerorts:  Hier die Kartenübersicht
Es geht mir nicht um das Warnen vor 5G Strahlung, sondern um das reine Rechtsgebot des “Vorsorgeprinzips”, das “rechtliche Gehör” eine*r jede*n Bürger*in und last but not least: die “Gleichbehandlung aller Baugesuche”.
Dank dem Vertrag kann es eigentlich unmöglich sein, dass eine Gemeinde handlungsunfähig ist. Wenn sie überrascht wurde, hat sie dieses Ding wie jedes andere Bauprojekt ohne Bewilligung zu behandeln: Mit öff. Auflage und Baubewilligungsverfahren, Strafverfahren, Ausserbetriebnahme- oder Rückbauforderung (PBG, Art. 159). 
Wird diese Antenne zudem ausserhalb Bauzone gebaut, geht das zudem nicht mit einem Bagatellverfahren: Das gibt es ausserhalb Bauzone nicht. Daran ändert auch eine technische Prüfung durch die kleine Dienststelle des kant. AFU nichts. Ausserhalb Bauzone ist immer das Amt für Raumplanung und Geoinformation zuständig und leitet die Abklärung der Standortgebundenheit (Ablauf und Vorgaben: https://www.sg.ch/umwelt-natur/umwelt/Vollzugshilfsmittel/gemeindeaufgaben-nichtionisierende-strahlen-inkl–licht/gemeindeaufgaben-bei-nicht-ionisierender-strahlung.html
Es geht auch anders
  • Die Gemeinde Hombrechtikon hat ihren Vertrag mit der Swisscom durchgezogen: nachträgliches Bewilligungsverfahren mit anschliessender Einspracheflut- Antenne läuft nicht mehr! https://www.zsz.ch/meilen/5ggegner-feiern-etappensieg-dank-einem-fehler-von-swisscom/story/26055319
  • Die Dorfgemeinschaft Krinau SG (wohlgemerkt: dort hat es heute nichtmal  Natel Empfang) hat die Bevölkerung im Voraus befragt, ob man einen Antenne im Kirchturm wolle: Resultat: 66% Nein zu 5G. Nun gibt es auch keine 5G Antenne im Kirchturm.
  • Alle Innerschweizer Kantone haben klangheimlich alle Gesuche sistiert: Weil die Grundlagen fehlen.
  • Genf, Jura und Neuenburg gehen noch weiter: Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass die gesundheitlichen Bedenken zu gross sind und das Vorsorgeprinzip missachten (Grundlage unseres Rechtsystems: neue Produkte müssen vorsorglich belegen, dass sie ungefährlich/ bedenkenlos sind)
Man kann es drehen wie man will:
1.Antennenstandorte müssen geplant werden
Viele Gemeinden im See Gaster sollten unbedingt über die Bücher. Dutzende Antennenstandorte gehören mitten in die Quartiere – aber mit deutlich schwächeren Sendeleistungen. Standorte gehören in jede kommunale Richtplanung.
2. Es braucht einen nationalen Hauptnetzbetreiber wie Swissgrid beim Strom
Es braucht künftig ca. alle 150-300m eine kleine Antenne im Siedlungsgebiet. Wir bringen die Strahlenbelastung nicht runter, wenn wir den Netzausbau Milliardenkonzernen ohne staatliche Einfluss überlassen.
3. Es braucht Bundesvorgaben, Messmethodik und Vollzugshilfen
Bevor es keine Messmethodik und eine Vollzugshilfe des Bundes gibt, kann und darf nichts bewilligt werden, was nicht 100% safe ist. Das dauert noch eine ganze Weile, weil die Expert*innen sich über die Gesundheitsprobleme alles andere als einig sind.

Darin wird beispielhaft ausgeführt, dass teilweise die Standortdatenblätter von der NIS Stelle des AFU geprüft wurden und dieses eine Bagatellbewilligung empfohlen hat – das mag wohl sein. Aber bei mind. 3 Antennen in Eschi und mind. einer Antenne in Jona und einer Antenne in Gommiswald wäre eine andere Stelle zuständig gewesen: Das AREG- wo es einfach nie eine Bagatellbewilligung gegeben hätte. Fazit:

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Transparenz ist mir wichtig. Interessensbindungen in diesem Fall: 
Ich bin Mitglied bei…
Schweizerischer Hausverein Casafair
VCS
Greenpeace
Verein Schutz vor Strahlung (Nicht wegen der Angst vor Strahlung, sondern wegen der Jur. Beratung)
Sozialdemokratische Partei der Schweiz und aktuell Kantonsratskandidat Liste4b/03

3 Gedanken zu „5G bereitet kein Kopfzerbrechen – es sind Betreiber oder Behörden“

  1. Vielen herzlichen Dank lieber Ivo für diese ausführlichem Infos.
    Da ich mich seit 12 Jahren mit Mikrowellen-Technologien und deren Auswirkungen befasse, ist für mich (zusätzlich zu den von dir erwähnten Punkten) die 5G Technologie klar abzulehnen, weil sie direkt in unser “Biologisches Fenster” also in die Lebensprozesse von Mensch, Tier und Natur eingreift. Die gesamte Natur untersteht ganz offensichtlich einer so hohen göttlichen Intelligenz, dass der Mensch sie niemals verbessern kann, sondern nur zerstören wird, wenn er daran herum manipuliert. Das beweist der schlechte Zustand unser Welt klar. Die dankbare demütige Achtung vor der gesamten Schöpfung tut bitter Not. Dort meine ich müssen wir ebenfalls ansetzen, damit wir die Bedürfnisse von der Natur und von uns selber wieder wahrnehmen. In diesem Sinne grüsst Monika Selimi, freischaffende Therapeutin aus Amden

    Gruss Monika Selimi aus Amdem

    1. Danke für ihre Worte. Wie öfters erwähnt, geht es mir einfach nur um rechtsstaatliche Abläufe. Wer, was glaubt und weshalb es welche Phänomene gibt, ist letztlich egal. Aber eines ist nie Egal: unsere Gesetze-und daran haben sich auch Milliardenschwere Konzerne zu halten

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