Beitrag zum Mitwirkungsverfahren Sonnenfeld bis So 17.Aug einreichen!

Zum grösste Lastwagen-Magnet der Region kann man noch bis übermorgen mit einem Mail an info.budareg@sg.ch mit Betreff Sonnenfeld seinen Senf dazu geben. (Publikationen und Unterlagen hier.

Ich habe hier eine Kurzversion veröffentlich ( unten als Text zum Kopieren per Ctrl P & Ctrl V) und selbstverständlich bereits eine sehr detailierte Version in meinem Namen eingereicht. Auch dieser erneute Anlauf des Betreibers zum Monopol Projekt kann nur scheitern: Es wurden wieder kreativ Belastungen kleingerechnet und Datengrundlagen werden behauptet statt belegt.

Mitmachen erwünscht

Schreibe einfach an den Kanton was Du Dir anders wünscht bzw. was du am Sonnenfeld-Projekt bemängelst.

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Hier die Kurzversion für Copy&Paste:

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info.budareg@sg.ch

                                                           Eschenbach, den 15.August 2025

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Einreichung Mitwirkung Sonnenfeld per Email 

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Deponieprojekt Sonnenfeld liegt bis zum 17.August 2024 zur Mitwirkung auf. Gerne nutzen wir als VCS St.Gallen Appenzell die Gelegenheit, um auf einige kritische Punkte der bisher veröffentlichten Unterlagen hinzuweisen. 

Die Dossiers lassen einige Mängel in den Datengrundlagen vermuten, welche die in dem Umweltverträglichkeitsbericht gemachten Aussagen zur Bedenkenlosigkeit als Behauptung darstellen lassen. Irritiert muss man zur Kenntnis nehmen, dass erneut das bisherige Projekt mit altbekannten Mängeln aufliegt. Ebenso müssen wir als Umweltverband monieren, dass es schon sehr irritierend ist, dass das ursprüngliche als  kommunale SNP erlassene Projekt im Luftleeren Raum schwebt und wir keinerlei schriftliche Aussagen dazu erhalten haben. D.h. gegenwertig gibt es zwei Sonnenfeldprojekte welche  erhebliche Kosten und Ressourcen auch für uns als Umweltverband generiert. 

Es folgt nun eine Aufzählung unserer Einwände: 

  1. Berechnungen mit falschen bzw. nicht vorhandenen Datengrundlagen

Sowohl die Berechnungen der verkehrlichen Belastung als auch der Luftgrenzwerte als auch die Lärmwerte kann man als  Versuch darstellen, tatsächliche Auswirkungen klein zu rechnen. Die Datenbasis zum Verkehr kann man erheblich in Zweifel ziehen. 

Verkehrs-Zählstellen inaktiv oder nicht vergleichbar 

Die Grundlage aller Aussagen der geringen verkehrlichen Mehrbelastung basiert auf Behauptungen bzw. rechnerisch Annahmen, welche real kaum belegbar sein können. Dies aus folgenden Gründen:  Es gibt zuwenig Zählstellen und zuwenig belastbare Datensätze die Berechnungen der Lärm und Luftbelastung zulassen würden. 

  • Lebensqualität wird nicht gewichtet. 

Lebensqualität der Dörfer in Wagen, Neuhaus, Eschenbach und Ermenswil sinkt erheblich mit einem «LKW- Magnet» wie es eine Deponie nunmal einer ist. Schon heute sind verschieden Liegenschaften erheblich mit Lärm belastet – da dürfen keine weitere Belastungen hinzukommen. Daran ändern auch Versprechungen und Vorschläge nichts, welche die Betreiber formulieren: freiwillig mit 45km/h durchs Dorf oder Einschränkungen von Slots und Öffnungszeiten. Ein Grossteil der Anlieferungen sind nicht firmeneigene Fahrzeuge. D.h. man kann weder Aussagen darüber machen, ob die Transporte mit vier oder fünfachsigen Fahrzeugen erfolgen oder wie und wann sie durch die Dörfer fahren. Fest steht, dass das Sonnenfeld ein Monopol sein wird, welches Anlieferungen im Umkreis von 50km erhalten wird. All dies ist sehr relevant um die tatsächliche raumwirksamen Belastung abschätzen zu können. 

  • Unzureichende Interessensabwägung

Dass ein Bedarf an Deponieraum besteht, dürfte in der Region Zurichsee- Linth  bzw. in  der Abfallregion ausreichend nachgewiesen sein. Es muss jedoch im Rahmen der Interessenabwägung geprüft werden, ob es nicht bessere Standorte gibt, welche die Umwelt (Wald, Landschaft, Lebensraum Schongebiet, Geotoplandschaft, Fauna und Flora, Gewässer aber auch Anwohner des Kieswerks und und deren Zufahrswegen durch Neuhaus, Wagen, Ermenswil  und Eschenbach wegen des Verkehrs und Lärms) weniger belasten würden. Gibt es solche, wäre der Eingriff nämlich unverhältnismässig. 

Zudem: Grundlagen welche den Eingriff in Wald und Landschaft bzw. das Vorhaben ausserhalb der Bauzone erlauben würde, sind nicht ausreichend nachgewiesen. Es gibt bessere Standorte, die ebenfalls im Richtplan gesichert sind, und die betreffend Wald, Landschaft und Verkehr verträglicher wären. 

  • Der Kanton hält gemäss Wegleitung für neue Deponiestandorte folgendes fest: 

«In jeder Abfallplanungsregion werden höchstens zwei Deponien Typ B betrieben. Deponie-standorte gelten als in Betrieb stehend, sobald die Bau- und Errichtungsbewilligung einschliesslich des genehmigten Deponieplans (Art. 28bis BauG) vorliegen und die Betriebs-bewilligung erteilt ist. Die Errichtungsbewilligung für eine Nachfolgedeponie wird erteilt, wenn das Restvolumen der Auffüllmenge der ausser Betrieb gehenden Deponie höchstens noch den 

2-Jahresbedarf aufweist. Die Betriebsbewilligung für die Nachfolgedeponie wird erteilt, wenn feststeht, bis wann die Abschlussarbeiten erledigt sind. Allfällige Verträge mit Nachbarregionen, interkantonale Vereinbarungen oder Staatsverträge sind zu berücksichtigen.»

  • Alle anderen Standorte für Deponien verursachen weniger lange Anfahrtsstrecken vom Hauptgestehungsort von Typ B Material welcher planerisch die Stadt Rapperswil Jona festhält. Das Sonnenfeld ist davon 12.6km entfernt und damit weiter weg als Goldbach (Rüti ZH), St.Dionys (Jona), Unteregg (Eschenbach) und hat die weitest entfernte Weiterverarbeitung und vorsortierung in der Grynau in Uznach. Wenn die Behörden tatsächlich der Ansicht sind, dass zum einen «de schneller isch de Gschwinder» für Deponiebewilligungen gilt, jedoch alle Verkehrlichen Auswirkungen der Konkurrenzprojekte nicht gegeneinander abgleicht, wird es eng werden vor dem Verwaltungsgericht. 

Anlässlich der Richtplanung wurde diese Abwägung, wie soeben gesehen, noch nicht vorgenommen. Selbst wenn man es als grundsätzlich standortgebunden erachten würde, müsste die Nutzungsplanung und Bewilligung daher aufgrund der vorzunehmenden Interessenabwägung scheitern.

Konkurrenzprojekte: 

Anfahrtswege aus RJ 

Fazit: Wenn der Kanton an der öffentlichen Veranstaltung im Juni aussagt, dass man verschiedene Standorte eben nicht miteinander vergleichen dürfe und das vorliegende Vorhaben völlig unabhängig mit den anderen Projekten in der Region prüft, handelt er nicht gemäss seiner  eigenen Wegleitung (https://www.sg.ch/umwelt-natur/umwelt/abfall/deponieplanung.html) und hat somit die Raumplanerischen Auswirkungen ungenügend abgewogen um eine Ausnahmebewilligung nur mit dem Argument des Deponienotstandes bzw. der Standortgebundenheit zu untermauern. Es besteht jedoch kein Primärkiesnotstand sondern vorallem eine ungenügende Recyclingquote von Baumaterial! Entsprechend müssen neue Standorte viel ausgewogener miteinandner verglichen werden. Die standortgebundenheit alleine legitimiert noch lange keinen neuen Deponiestandort. 

Summarisch kann ich festhalten, dass ich die Deponie im Sonnenfeld entschieden ablehne und erwarte, dass das auch laufende kommunale SNP Verfahren endlich abgeschlossen wird und die Parteien entschädigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger hatten mit ihren Einsprachepunkten recht und entsprechend kann nun nicht einfach dasselbe Projekt in einem neuen Verfahren erscheinen ohne das Alte kommunale Verfahren abzuschliessen und die Lehren daraus zu ziehen.  Das Sonnenfeld Projekt hat viele Mängel. 

Mit freundlichen Grüssen