Swisscom bricht ihre Versprechen beim Schulhaus

Aktuell liegt eine Baugesuch auf, welches NACHTRÄGLICH um eine Erhöhung der Sendeleistung der Mobilfunkantenne auf der Federn Baumann (80m neben dem Schulhaus) ersucht. Eine Spurensuche.

Dieser Zeitungsbeitrag vom 26.10.2019 war eine Begleiterscheinung zur Baupublikation in den Herbstferien 2019. In einem separaten Absatz verpflichtete sich die Swisscom jederzeit die Grenzwerte einzuhalten und brabbelte von grosser Umsichtigkeit:

AHA. Warum braucht es nun NACHTRÄGLICH eine Bewilligung für höhere Sendeleistung?

Es geht unter keine Kuhhaut, wenn die Swisscom einfach so NACHTRÄGLICH eine Bewilligung für die Verwendung des Korrekturfaktors beantragt. D.h. nämlich nichts anderes, als dass sie heute bereits per Korrekturfaktor nur noch über 6minuten gemittelt den Grenzwert einhält, ohne dazu im voraus die Bewilligung eingeholt zu haben.

Neuer Gemeinderat Bildung = “ehemaliger” Swisscom Kader Mann

Interessant am noch laufenden Bauverfahren ist die Tatsache, dass mittlerweile der ehemalige Innovationsmanager der Swisscom Konzernleitung im Gemeinderat Eschenbach sitzt. Selber hat er erfolgreich die geplante Antenne bei der ehemaligen Kläranlage St.Gallenkappel verhindert, zu welcher er 180m Luftlinie entfernt sein Eigenheim hatte. Stattdessen strahl nun der Kirchturm in St. Gallenkappel. Nun darf man gespannt sein, wie er die Schulkinder in Ermenswil zu schützen gedenkt.

Grenzwerte wie Birnen und Äpfel?

Grenzwerte sind eigentlich sowas wie eine “Höchstbelastung” welche eine Antenne strahlen darf. In der Schweiz gibt es den OKA und den OMEN Grenzwert. Der OMEN schreibt vor, dass die Höchstbelastung max. 5V/m in allen Wohnräumen und Orten mit regelmässigen Aufenthalt von Menschen (OMEN) ganztags und jederzeit eingehalten wird. Europaweit gibt es diesen Grenzwert nicht – überall sonst gibt es nur einen Maximalwert, welcher unserem anderem Grenzwert – für Orte mit kurzfristigen Aufenthalt – (OKA) recht nahe kommt – d.h. z.b. auf einem Dach auf dem die Antenne steht, darf z.b. ein Dachdecker der ein Dach kontrolliert nicht über 20 V/m verstrahlt werden, wenn er an der Antenne vorbeigeht.

Der eine Wert hat aber wenig mit dem anderen zu tun. Der OKA schützt Arbeiter:innen bei kurzen Aufenthalten gleich vor der Antenne, der OMEN Menschen die neben einer Antenne das Leben lang wohnen oder arbeiten. Dennoch verbrabbelt die Milliardenindustrie seit Jahrzehnten das Märchen , dass “in der Schweiz zehnmal strengere Grenzwerte” gelten würden.

Kreativ: “Grenzwerte” – nur noch durchschnittlich über 6min eingehalten

Fahren sie mal mit 100 km/h durchs Dorf und erklären sie dem Polizisten, dass sie ohnehin die nächsten 5minuten eh nur noch 30km/h fahren würden und somit Tempo 50 über 6min gemittelt eingehalten ist. Was sich wirklich bescheuert anhört, ist tägliche Praxis bei allen Antennen mit bewilligten “Korrekturfaktor”. Als die Swisscom ihre Antenne 2021 stellte, wusste sie bereits, dass sie diesen Korrekurfaktor anwenden wird – welchem aber das Bundesgericht bei einem Fall in Wil SG endgültig als nicht rechtmässig taxierte. Seither gilt: Alle 3000 Antennen müssen die Anwendung des Korrekturfaktors bewilligen lassen. Weil damit die Belastung auf 16 V/m ansteigen kann und somit Menschen an ihrem Arbeits- oder Wohnort massiv über den 5 V/m bestrahlt werden. Funfact: Die aus dem Korrekturfaktor möglichen Strahlenbelastung wäre sogar in Russland verboten.

Swisscom flunkerte mit Vorsatz

Pikant: Die Swisscom verheimlichte nicht nur 2019 im obigen Zeitungsausschnitt, dass sie die Grenzwerte in kürze nicht mehr einzuhalten gedenkt, sondern auch in ihrer Replik im Rahmen des Einspracheverfahrens im April 2020. Swisscom sicherte im Rahmen der Einsprachen in ihrer Replik folgendes zu:

pikant sind folgende Punkte – vorallem Punkt 75:

Die NACHTRÄGLICHE BEWILLIGUNG zeigt nun aber auf, dass Swisscom gegenteiliges machte. Sie schraubte die Leistung bereits hinauf und macht jetzt – einzig wegen dem BGer Entscheid aus Lausanne geleitet- ein Bauverfahren. Sie hatte zuvor zu keinem Zeitpunkt ihr Wort gehalten- warum auch: Die drei Antennenbetreiber haben den Korrekturfaktor entgegen aller Bedenken einfach angewendet und gehofft, dass das Bundesgericht die Mär ebenfalls glaubt.

Einsprache (im Umkreis von 1km) bis DI 10.12.2024 bei der Post eingeschrieben aufgeben

Einsprechen kostet nix – du musst lediglich das folgende Doc ausdrucken, Namen und Unterschrift anpassen und RECHTZEITIG einreichen. Bei Fragen melden: 0786135802

Hier ist die Einsprache gegen die unsägliche Trickserei:

https://docs.google.com/document/d/1cm7yo9xXSMr85uSNvR8EdOfqQjq7Zi_b/edit?usp=share_link&ouid=108875914296805839974&rtpof=true&sd=true

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