Wenn Baurecht für die Gemeinde und das Gewerbe nicht angewandt wird…

Parkplätze auf der grünen Wiese, Hotels oder Hochbauten im Schutzwald, Lagerfläche auf Gemeindestrassen oder auf der Wiese im Gewässerraum, Restaurants ohne Baubewilligung, schulergänzende Betreuung im Einfamilienhaus. Eine Reiseführung durch Filz.. äh Eschenbach wo es zwar rekordhohe widerrechtliche Bauten gibt, aber selten bis nie eine Anzeige gegen das Gewerbe. Dabei wär genau dies bei gewerblichen Betrieben besonders einfach: Wenn eine Gewerbe etwas widerrechtlich baut, ist der Tatbestand der “Gewinnsucht” per Logik erstellt. Stattdessen passiert das Gegenteil: Je einflussreicher, desto sorgloser baut es sich. Eine visuelle Dorfführung der besondern Art.

Schulergänzende Betreuung ohne Hygiene- und Brandschutzvorschriften

Jeder – aber wirklich jeder Betrieb der mit Kindern arbeitet, muss eine Abnahme durchlaufen. Insbesondere kann nicht einfach irgendein Verein, eine Firma und auch keine Gemeinde einfach ein kleines 70er Jahre Einfamilienhaus mit Spanplattendecken und zwei Toiletten in einen Betreuungsraum umnutzen, der täglich bis zu 30 Kinder nutzen. Weder eine Umnutzungsbewilligung, ein Brandschutzkonzept noch Hygienevorschriften wurden eingehalten – gleichzeitig werden diese Vorschriften in der gleichen Gemeinde jedem Bauernhof mit Hofladen oder Partyraum aufgedrückt.

“Recht” ist “recht einfach” zu managen, wenn der Übertretende die Aufsichtsbehörde selbst ist. Was als “Notlösung” ab Sommer 2024 der Bürgerschaft verkauft wurde, war seit 2022 als gesetzlicher Auftrag bekannt und nahm seinen Anfang bereits 2009. Nun wird aus der ursprünglichen “Notlösung bis zur Herbstferien 2024” mindestens Sommer 2025 und danach zieht man in’s nächste Provisorium bis 2027. Denn: In der super Liegenschaftsstrategie (2024!) hat man die SEB schlicht verdrängt und vergessen. Man wird an einem Neubau nicht drum herum kommen – doch im Budget hat man nichts für eine Lösung vorgesehen. Ergo verliert man wieder ein Jahr. Man projektiert Kindergärten und gleichzeitig muss man “flexible Schulraumlösungen” kreieren – aber die SEB hat man immer noch nicht auf dem Schirm.

Genosssenschaft Alterswohnungen: Projekt Berg – Grösstmögliche Ausnutzung, Erschliessung über Nichtbaugebiet und Strassenbauprojekt zahlt grosszügig die Gemeindekasse

Stellen sie sich vor: Sie wohnen an einer 3.kl Strasse und zahlen den ganzen Unterhalt und die Strasse seit jeher selber, zusammen mit ihren Nachbarn. Sie wohnen alle ausserhalb Bauzone und haben damit zwar viel freie Sicht aber alles andere als bauliche Freiheiten. Das Korsett von “Bauen ausserhalb Bauzone” ist eng und die Erschliessungskosten sind gleichzeitig sehr hoch. Seit Jahren beantragen sie bei der Gemeinde die Aufklassierung als 2. Kl Strasse – und damit die Übernahme von künftigen Sanierungen und Schneeräumungskosten etc. Für die GAW Eschenbach (Offenlegung: der Schreibende ist selbst Genossenschafter der GAW) wird aber sofort der rote Teppich ausgerollt. Vorauseilend wird ein Teilstrassenplan erstellt, berappt und schwupps beabsichtigt die Gemeinde für 6-stellige Beträge die ersten 70m der besagten Bauwilergass zu sanieren und aufzuklassieren. Sozusagen der Griff in die Gemeindekasse für ein privatwirtschaftliches Bauprojekt. Der Rest der Strasseneigner geht aber leer aus – die Strasse bliebt drittklassig. Kantonsweit ist eine Bevorzugung der Erschliessung eines einzelnen Bauprojekts nicht möglich. In Eschi gehts. Übrigens: Der “TSP Einlenker Bauwilergass ” habe – das wird allen Einsprechern schriftlich zugestellt – absolut nichts mit dem nebenliegenden Bauprojekt zu tun. Das würde juristisch sogar stimmen: Denn ein Bauprojekt innerhalb der Bauzone darf eigentlich nie ausschliesslich über Land ausserhalb der Bauzone, sog. Nichtbaugebiet erschlossen werden. Sonst würde ja jede Parzelle an der Dorfgrenze bis auf den letzten Meter an die Quartierstrasse verbaut und die Garage über eine billigen Feldweg erschlossen. Apropo letzten Meter ausnutzen: Dem Projekt Alterswohnungen Berg scheint auch der Velofahrer scheissegal: Die Rickenachse wird zwar demnächst durchgeplant. Das Gebäude wird aber nicht mit genügend Abstand zur Strasse gebaut, sondern nutzt eine eigentümlich Sonderregelung und rückt so Nahe an die Strasse, dass später nur eine Minimale Radlösung möglich wird. Wie gut dass der Kanton SG bei der Umsetzung des Veloweggesetzes auch noch nirgens ist. Da kann man mal “Synergien bei der Arbeit zuschauen”. Ich nenne das eher Filz. Eine Genossenschaft an welcher die Gemeinde beteilligt ist, kann selbstverständlich die ganze Parzelle ausnutzen – wieder jeder vernünftigem Blick in die Zukunft und entgegen all dem, was ein Privater sich leisten könnte. Ich bin absoluter Fan von Genossenschaftswohnraum mit minimaler Rendite – aber nicht auf Kosten des Gleichbehandlungsprinzips.

Baufirma mit Freischein: Parkplätze & Lager in der Grünzone, Kiesrecykclinganlage ohne Bewilligung, Ein- & Ausfahrten nach belieben ...

Wer im Gewerbegebiet Gublen das Geoportal öffnet, staunt Bauklötze. Eigentlich gibt es da rund um die Baufirma keine einzige Seite wo man sich an die Vorschriften hält. Der oberste Stock des Nebengebäudes wird zig Meter hoch Material aufgetürmt und die Einfahrt führt durch die Grünzone Freihaltung und steht wahrscheinlich auch noch im Gewässerraum – wohlgemerkt für ein Gewässer welches extra für den Unternehmer umgelegt wurde und für welches er im Gegenzug die Grünzone frei zu halten hat. Ein Gewässer umlegen ist eigentlich normalerweise nahezu unmöglich.

Hinter dem Magazin beliebte man zudem den Lager- und Parkplatz beliebig in der besagten Grünzone (grün) und Landwirschaftszone (gelb) zu erweitern. Interessant ist auch wo der BACH eigentlich nach Karte liegen müsste und wo er heute tatsächlich fliesst. Denn: Links und rechts des Bachs müsste der Gewässerraum eigentlich symmetrisch festgelegt werden. In diesem Fall passierte das Gegenteil in der Ausführung. D.h. der nebenliegende Landwirt müsste so grössere Gewässerabstände einhalten als auf dem Plan – für ihn gilt das Gewässerschutzgesetz und die Düngeverordnung.

Da man viel Parkplätze braucht (bzw. bereits bei der Baubewilligung hätte vorweisen müssen – wie jede andere Firma oder Überbauung auch!) und mittlerweile auch weitere Nutzungen wie Fitnesscenter usw. anbietet, die ebenfalls einen Parkplatznachweis vor deren Bewilligung hätten erbringen müssen, musste man kreativ neue Parkplätze schaffen (rote Pinnadel und Dreieck). Selbstverständlich zählt auch da keine Verkehrssicherheit bzw. wird keine Ein- oder Ausfahrt festgelegt – im Prinzip ist das ganze Areal der Baufirma eine einzige Ein und Ausfahrt über 343m Länge.

Sogar das Grundstück der Kläranlage darf der Bauunternehmer supergünstig zuparkieren. Echt nicht schlecht wie man den Reichen schaut. Von soviel Goodwill würden auch andere Baufirmen und Private träumen (6-Eck) :

Kinder, Spaziergänger und Velofahrer müssen halt selber schauen, wie sie sicher an der Baufirma Gebäude vorbei zur Entsorgung, zum Wald oder zum beliebten Herrenweg kommen. Jedes Einfamilienhaus kriegt keine Bewilligung ohne geregelte Erschliessung und OK des verkehrstechnischen Dienstes der Kantonspolizei. Diese Baufirma darf jedoch alles und kriegt auch noch ein Schützenhaus als Geschenk (Aufgrund eines schrägen Deals für einen Fussweg an der Rüti-Speerstrasse) obendrauf.

Das anderen Firmen Gesetze einhalten müssen, musste die Firma Artho spüren. Obwohl die Halle und die davorliegenden Parkplätze seit Jahrzehnten steht, mussten alle Parkplätze aufgehoben werden und Schwellen erstellt um die Ein- und Ausfahrt fest zu legen. Hätten sie das nicht erfüllt, hätte es keine Bewilligung für An- und Neubauten gegeben.

…und natürlich kann man auch ohne entsprechende Abnahme und Zertifikate einfach Bauabfälle recyclieren und somit seinen eigenen Bauabfallverwertung betreiben. Mitbewerber wie z.b. JMS oder Blöchlinger AG machen das Gleiche, haben aber diverse Umweltrechtliche Auflagen zu erfüllen. Angefangen bei Bodenplatten, Wasseraufbereitung usw.. alles teuer und aufwändig (Siehe rotes Kreuz oben im Bild).

Hotel im Schutzwald betreiben – why not?

Jeder Bauer würde gebüsst und jeder Private hätte eine Rückbauverfügung innert Wochen im Haus, wenn er im Schutzwald Übernachtungen anbieten würde. Die Sportbahnen Atzmännig können tun und lassen was sie wollen. Die Gemeinde schaut weg und sorgt auch dafür, dass der Staatsanwalt nicht eingreift:

Quelle: https://www.atzmaennig.ch/de/uebernachten/podhouses-holz-iglus/

Da kann auch das Kantonale Forstamt schwarz auf weiss dem Staatsanwalt belegen, dass mehrere gewerblich Gebäude illegal im Wald stehen, bescheinigen das illegal gerodet wurde und sowieso die ganze Anlage im gesetzlichen Waldabstand von 15m steht: Die Gemeinde pocht auf die Gemeindeautonomie bzw. deckt die Sauereien von früheren Entscheiden und Behördenmitgliedern und vorallem: Sie kann sogar Untersuchungen abwürgen und Anzeiger öffentlich desavoiren. Der Witz: Eigentlich müsste sie beim Staatsanwalt von “amteswegen” eine Strafanzeige übermitteln. Der Staatsanwalt müsste bei blosser Kenntnisnahme ebenfalls von sich aus tätig werden, denn beim Betrieb von Podhouses handelt sich sonnenklar um ein bauliche Vorsätzlichkeit mit “Gewinnabsicht”. Derweil jagt die Gemeinde aber gerne Private, die ein Gartenhaus aufstellen wollen.

Der Dachdecker macht Dächer wo er will

Mal eben eine 4m hohe Stützmauer und ein Gebäude in den Wald bauen, damit man seinen Kranwagen unter’s Dach stellen kann (rotes Dreieck)… sogar auf dem Grundeigentum der Gemeinde (Weisse hinterlegte Fläche) immer mal wieder ein bisschen mehr einkiesen und sich damit auf fremden Boden ausbreiten, Lager und Parkplätze bewirtschaften (rotes Kreuz) usw. Kein Problem: Wenn man will kann man auch auf 195m überall auf die Strasse einfahren wo man will (Gelb). Waldabstand von 15m gilt im Baumgartenrank ohnehin nicht. Schliesslich hat die Gemeinde damals sogar extra die wohl entlegendste und kreativste “Arbeitszone” des Kantons geschaffen und damit das Raumplanungsrecht verbogen. Das alle anderen Mitbewerber nicht einfach so beliebig in den Wald bauen können scheint der Gemeinde egal sein. Kein Witz: Als am 24. Sept 2021 mit diesem Bild und Fotos auf der Kanzlei vorbeiging und sagte: “Hei-schaut mal bitte hin z.b. schaut die Krangarage an (rotes Dreieck) – die hat ja nichtmal ein Gebäudenummer! Jeder Landwirt könnte mit sowas nirgens auf seinem Betrieb etwas umbauen oder neubauen, bis alles illegal erstellte zurückgebaut wäre!” sagte mir der Gemeindeschreiber Stv und ehemalige Polizist: “Herr Kuster – ich weiss ja nicht ob das Geoportal Foto stimmt. Zudem: Sie haben kein Recht auf eine Anzeige. Sie sind davon nicht geschädigt”…

15 m Waldabstand wird nirgens eingehalten – aber scheinbar bekommt die Firma laufend weitere Ausbaumöglichkeiten… seit letzte Woche gibt es wieder einen neuen Carport. Mit Argumenten wie Brandschutz werden in Eschenbach Gartenhäuser nicht bewilligt. Autos, Baumaschinen und Gasflaschen kann man im Baumgartenrank abstellen wo man will – je nach nachdem wer man ist kann man bauen was man will.

Restaurant seit 2004 ohne Baubewilligung erweitert und betrieben – Keine Anzeige wert

Ich mag mich eigentlich garnicht mehr mit dem gewinnsüchtigsten und kaltblütigsten Unternehmen beschäftigen. Ich warte nur noch auf den nächsten Verkehrsunfall mit einem tödlichen oder schwerverletzten Opfer geben und dann geht vor’s Gericht. Fest steht: Alle der hiesigen Baubehörde und auch beim Kanton wissen es und irgendwann müssen sie das Baurecht auch vollziehen. Das Waldegg ist so wie es heute steht – nach wie vor NOCH NIE BEWILLIGT worden. Entsprechend konnte es auch noch nie abgenommen werden. Der Hammer wird irgendwann kommen – Ausserhalb Bauzone gibt es keine Verjährung. Leider muss dafür zuerst jemand im Rollstuhl landen, sterben oder das Restaurant brennen – dann wird das Gericht feststellen, was die Staatsanwaltschaft und die Baubehörden erfolgreich vertuschen. Ich habe den letzten Lenker des tödlichen Unfalls bis vor das Kantonsgericht gestützt (er kam dadurch vollumfänglich frei!) und werde das auch beim nächsten tun. Ich habe 4 jahre für RoadCross gearbeitet und weiss wie man Unfallopfern helfen kann. Aber: Das nächste Mal werden noch andere vor Gericht landen. Diesesmal waren die Angehörigen des Opfers dazu nicht mehr im Stande. Der Todesfall war zu belastend.

Der nächste Unfall ist nicht weit…wenn man auf die Unfallkarte sieht, ist es nur eine Frage der Zeit. Jeder Verletzte, Schwer verletze und Tote war einer zuviel (Dreieck, Viereck, Viereck mit Kreuz) – es gibt kaum einen Fetzen Kantonstrasse mit mehr Unfällen binnen 100m.

Fazit: Eigentlich könnte ich diese Liste noch um diverse Beispiel erweitern… ist aber nicht nötig. Ich denke es sollte es sich der Leserschaft auch so einigermassen erschliessen, weshalb ich diese Baubehörde und auch die GPK nicht Ernst nehmen kann. Dieser Zirkus ist dem Rechststaat nicht würdig und ist einfach nur willkürlich! Ich kenne Menschen die seit Jahren auf eine Baubewilligung warten, welche ihr aber wegen z.b. einem einzigen Parkplatz oder z.b. einer Platzausebnung nicht gewährt wird. So im Stil von: Wenn nur irgendetwas auf deinem Grundstück nicht stimmt, gibt es für nix anderes eine Bewilligung. Beispiele habe ich über ein halbes Dutzende auf Lager.

Für mich ist nunmal auch jener ein Lügner, der einen Eid ablegt und sich danach nicht an das Gesetz hält, bzw. dieses sehr selektiv anwendet. Dann ist er nämlich plötzlich keine Amtsperson mehr, sondern ein willkürlicher amtender Richter. Nicht hinschauen und das tolerieren von Missständen z.b. auf den eigenen Parzellen oder jenen von mächtigen Leuten, ist eine Frechheit und grosse Feigheit.

Die Gleichbehandlung von Bürgerinnen ist ein Grundrecht das ganz weit oben steht – OHNE GLEICHE RECHTE FÜR ALLE glauben immer weniger an die Demokratie! Das ist das letzte was wir im Moment brauchen können – es treibt die Leute immer mehr in die Fänge jener, die mit dem Recht des Stärkeren Bauernfängerei und Wahlerfolge betreiben!

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