Zitate aus Gutachten enden plötzlich – Zufall oder Absicht?

Stellen sie sich vor, jemand zitiert ihnen aus einem wichtigen Gutachten einer kant. Fachstelle einen Absatz, ohne die zugehörige Fussnote. Per Zufall würde genau diese Fussnote auf genau jene Regelung hinweisen, welche sie in einer Rechtsverweigerungsbeschwerde als Fehler anführen. Stellen sie sich zudem vor, dass genau diese Auslassung das rechtliche Gehör von ca. 3000 Personen in 4 Gemeinden verletzt. Würden sie dieser Baubehörde trauen?

Die Abläufe eines Mobilfunk – Baubewiligungsverfahren 

Wie allgemein bekannt ist, will niemand eine Mobilfunkantenne in seiner Nähe, aber jede*r überall telefonieren, chatten, down- und uploaden. Entsprechend ist es für die hart umkämpfte Vorherrschaft im Mobilfunk, regelrecht ein Sport geworden, heimlich auf zu rüsten. Innerhalb des Siedlungsgebiets ist dies oft kein Problem, wenn man dazu den Segen der kant. NIS Fachstelle hat. Ausserhalb Bauzone: Keine Chance – es gibt immer ein ordentliches Verfahren. Dies weiss jeder Bauamtsmitarbeiter in der Schweiz. In Eschenbach sieht man dies anders und unterschlägt diese Fakten selbst dann noch, wenn man auf ein Rechtsbegehren antworten muss. Der genaue Ablauf ist hier zu finden.

Am 4.11.19 reichte ich ein Rechtsbegehren bei der Gemeinde Eschenbach ein (siehe unten), weil ich nach langem Nachfragen endlich die Bestätigung erhalten hatte, dass unmittelbar neben meinem Waldgrundstück (ohne rechtliches Gehör für Grundbesitzer und Anwohner) eine 5G Antenne der Firma Salt über die Hintertür bewilligt wurde. Die Antwort des zuständigen Bauamts war folgende (Klick aufs Bild zum vergrössern)

Das Original mit Fussnote: 

Zähneknirschend wurde mir nach persönlicher Audienz auf der Bauverwaltung am letzten Montag dann doch noch das Gutachten herausgerückt, nachdem die Anfragen per Mail unbeantwortet blieben. Eine Kopie kriegte ich nicht – ich durfte es nach kurzer Diskussion dann wenigstens fotografieren. Dazu bekam ich folgenden Satz zu hören: “Der Kuster nörgelt ja sowieso immer nur herum und dann passiert doch nichts”….😂eine kapitale Fehleinschätzung. Ich erhielt ja keine Rechtsmittelbelehrung, darum blogg ich jetzt mal einfach drauflos…

Pikant: Dieses Standard-Dok der NIS-Fachstelle musste letzten Sommern auf Druck des AREG um die entscheidende Fussnote ergänzt werden. Ob diese Fussnote in Causa schon verwendet wurde, wusste ich nicht. Diese Fussnote besagt eben ganz klar, dass bei Bauen ausserhalb Bauzone nicht per se auf die Empfehlung der NIS Fachstelle abgestellt werden darf. Siehe da: Genau diese entscheidende Fussnote wurde im Zitat UNTERSCHLAGEN. Dies kann beinahe kein Zufall sein. In jedem Bericht über Mobilfunk und Eschenbach, wurde stets auf dieses Gutachten abgestellt und nun stellt sich heraus: Es wurde nicht mal vollständig zitiert! Die Antwort des Bauamts: “Das AREG hat diese Fussnote auch nur aufgedrängt – machen würden die auch nichts anderes”. Tja, liebes Bauamt: Es würde eben schon was passieren: Das AREG würden es zuerst einmal  öffentlich auflegen, es würde eine Einspracheflut regnen und danach würde das ganze Verfahren sistiert, bis die Vollzugshilfe des Bundes da wäre.

Zuerst muss ich 5x nachfragen bis mit der unangenehmen Wahrheit herausgerückt wurde, dass ausgerechnet neben meinem Grundstück eine 5G Antenne steht.  Danach zitiert man aus einem Schreiben einen Absatz, der mit einer matchentscheidenden Fussnote endet und lässt genau diese weg?

Auch ohne Fussnote ist das Verfahren höchst fragwürdig

Es ist ohnehin klar, dass jederzeit das Bauamt wusste, was es tat. Die Abläufe sind vom Kanton längst veröffentlicht und jedem zugänglich.

Das ganze Dokument der Bauverwaltung, inkl. der amüsanten Erklärung des Gemeinderats, weshalb er für Rechtsveweigerungsbeschwerden nicht zuständig sei, finden Sie unten. Für Kenner*innen der Verwaltungsrechtspflege veranstalte ich zusätzlich einen tollen Wettbewerb. Zu gewinnen gibt es eine Flasche Wein.

Die Wettbewerbs Frage lautet: Wer findet in den Antworten auf meine Rechtsverweigerungsbeschwerde eine Rechtsmittelbelehrung, welche diese Bezeichnung verdient?

Antwort des Gemeinderats

Antwort der Bauverwaltung Seite 1

Antwort der Bauverwaltung Seite 2

Gutachten NIS Fachstelle

Mein Rechtsbegehren

PS: In Eschenbach gibt es streng genommen garkeine Baupolizei. Gemäss Homepage soll dies ein privates Ingenieurbüro sein – nur kann dieses keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Dazu fehlt ein entsprechendes Reglement. Entsprechend ist diese Baupolizei auch nie für etwas entscheidendes zuständig. Der Gemeinderat fühlt sich auch nicht zuständig und verweist für alles Bautechnische an die Baukommission. Die Baukommission hat wiederum den Bauverwalter als Schreiber und den GP als Präsident. Ein grandioses Controlling, wie sich einmal mehr in diesem Fall herausstellt. 😉

 

 

Ein Gedanke zu „Zitate aus Gutachten enden plötzlich – Zufall oder Absicht?“

  1. Pingback: Homepage

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert